1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Matthias Bückert, Textschreiber.com, Im Kiss 6, 51709 Marienheide, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir stimmen schriftlich zu.
1.3 Vertragsrangfolge. Es gilt folgende Reihenfolge: a) unser Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung, b) diese AGB, c) sonstige Anlagen. Abweichungen im Angebot gehen vor.
1.4 Kein Vertrag mit Verbrauchern. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn von § 14 BGB.
2. Leistungen und Ablauf
2.1 Gegenstand sind Textleistungen, insbesondere Webseiten- und Landingpage-Texte, E-Mail-Sequenzen, Anzeigen-Copy, Social-Media-Beiträge, Advertorials, Funnel-Texte, Video- und Audioskripte und strategische Kampagnenkonzepte für digitale Werbung (u. a. Keyword-Architektur, Anzeigenstruktur) sowie verwandte Dienstleistungen.
2.2 Der Ablauf erfolgt in Phasen: Briefing, Entwurf, Feedback, Feinschliff, Übergabe. Termine sind Plantermine, keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
2.3 KPI-Mitwirkung und Datenlieferung. Der Kunde stellt uns zur Leistungsbewertung in zumutbarem Umfang aggregierte und anonymisierte Kennzahlen bereit, z. B. Seitenaufrufe, Verweildauer, Conversion Rate, Leads, Ranking-Entwicklung oder Umsatzanteile. Personenbezogene Daten werden nicht übermittelt.
2.4 Kein Tracking Setup. Die Einrichtung, Migration, Konfiguration oder Fehleranalyse von Tracking-, Analytics- oder Tag-Management-Tools ist nicht Bestandteil unserer Leistungen. Der Kunde ist verantwortlich für Implementierung, Einwilligungen und Compliance der eingesetzten Tools.
2.5 Leistungsunterbrechung, Krankheit. Bei vorübergehender Verhinderung aus wichtigem Grund, insbesondere Krankheit, verlängern sich Fristen angemessen. Dauert die Verhinderung länger als 7 Kalendertage, informieren wir den Kunden und können eine geeignete Vertretung einsetzen.
2.6 Pilotphasen und Testprojekte. Bei ausdrücklich vereinbarten Pilotphasen gelten diese AGB entsprechend. Vergütung, Laufzeit und Zahlungszeitpunkt werden bei Vereinbarung der Pilotphase in Textform festgehalten. Nutzungsrechte können abweichend von §6.1 bereits ab Beginn der Pilotphase vollständig übertragen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Freiwillige Mehrleistungen in einer Pilotphase begründen keinen Anspruch auf weitere kostenlose Leistungen gleicher Art.
2.7 Eigenständig erbrachte Mehrleistungen. Leistungen, die der Auftragnehmer auf eigene Initiative über den vereinbarten Auftrag hinaus erbringt (z. B. zusätzliche Textversionen, Strategiehinweise, Recherchen), begründen keine Vertragspflicht und keinen Anspruch auf gleichartige Folgeleistungen ohne gesonderte Beauftragung.
3 Laufzeitverträge und Kontingente
3.1 Bei wiederkehrenden Leistungen erbringt der Auftragnehmer pro Abrechnungsperiode das vereinbarte Kontingent. Die Abrechnungsperiode ist der Kalendermonat, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Briefings stellt der Kunde spätestens 5 Werktage vor Periodenbeginn bereit. Geht das Briefing später ein, verschiebt sich die Lieferung entsprechend.
3.3 Abnahme je Lieferung. Jede Lieferung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang substanzielle Mängel in Textform rügt.
3.4 Korrekturen. Pro Beitrag sind 2 Korrekturschleifen enthalten. Weitere Anpassungen werden nach Aufwand gemäß Preisliste abgerechnet.
3.5 Nicht abgerufene Kontingente verfallen am Ende der Abrechnungsperiode, sofern kein schriftlicher Übertrag vereinbart wurde.
3.6 Laufzeit und Kündigung. Fehlt eine Laufzeitvereinbarung, läuft der Vertrag unbefristet und kann von jeder Partei mit 3 Monaten Frist zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
3.7 Vergütung monatlich im Voraus zum 1. des Monats fällig. Bei Zahlungsverzug über 14 Tage dürfen Leistungen ausgesetzt werden.
3.8 Pausen. Einmalig bis 4 Wochen pro Kalenderjahr nach vorheriger Vereinbarung in Textform. Nicht genutzte Pausen werden nicht übertragen.
3.9 Preisanpassung bei Laufzeit über 6 Monate mit 3 Monaten Ankündigungsfrist. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei ein Sonderkündigungsrecht.
3.10 Nutzungsrechte an monatlichen Lieferungen gehen nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Monatsvergütung über, sofern in Abschnitt 6 nicht abweichend geregelt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig bereit und sichert deren Richtigkeit sowie Rechtefreiheit zu. Fehlt ein schriftliches Briefing oder ist es unvollständig, kann der Auftragnehmer Mehraufwände aus daraus resultierenden Richtungsänderungen nach Aufwand berechnen.
4.2
Der Kunde prüft gelieferte Entwürfe innerhalb von 5 Werktagen. Ohne substanzielle Rückmeldung in diesem Zeitraum gilt die Lieferung als abgenommen.4.3 Verzögerungen. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern Fristen angemessen. Mehraufwände durch Mehrfach-Briefings, verspätetes Feedback oder nachträgliche Konzeptänderungen werden nach Aufwand berechnet.
4.4 Leistungsänderungen. Änderungen des Leistungsumfangs nach dem Briefing (Change Requests) bedürfen der Bestätigung in Textform und werden nach Aufwand abgerechnet. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
4.5 Der Kunde erteilt rechtzeitig die benötigten Zugänge zu verwendeten Systemen. Lizenzkosten trägt der Kunde.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen
5.1 Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart gilt für Projektverträge: 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent bei Abnahme. Zahlungsziel 14 Tage ohne Abzug. Auf Wunsch kann ein abweichender Zahlungsplan in Textform vereinbart werden (z. B. Ratenzahlung). Der Auftragnehmer arbeitet nach dem Prinzip der Ist-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird im Zeitraum des tatsächlichen Zahlungseingangs abgeführt.
5.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten.
5.4 Erforderliche, zuvor abgestimmte Auslagen wie Stock-Lizenzen, Versand-, Reise- oder Tool-Kosten werden gegen Nachweis zusätzlich berechnet.
5.5 Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
6. Nutzungsrechte
6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde einfache, nicht exklusive Nutzungsrechte am Text für den vereinbarten Zweck und Umfang.
6.2 Abweichende Nutzungsrechtsregelung. Wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist (z. B. im Rahmen einer Pilotphase), können Nutzungsrechte vollständig und bereits ab der ersten Zahlung übertragen werden.
6.3 Änderungs- und Bearbeitungsrechte nur im Umfang des Vertragszwecks. Eine Urheberbenennung ist gewünscht, aber nicht erforderlich.
6.4 Herausgabe von offenen Dateien. Editierbare Arbeits- und Quelldateien (z. B. Recherche-Notizen, Rohfassungen) schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.5 Weitergehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Lizenz.
7. Abnahme und Korrekturschleifen
7.1 2 Korrekturschleifen sind im Angebot enthalten. Weitere Änderungen werden nach Aufwand abgerechnet.
7.2 Die Abnahme darf wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden.
7.3 Annahmeverzug. Nimmt der Kunde eine Lieferung nicht innerhalb von 5 Werktagen ab oder erteilt er kein substantielles Feedback, gerät er in Annahmeverzug. Die Vergütung bleibt fällig. Fristen verschieben sich angemessen. Nachweisbare Mehraufwände und Standzeiten infolge des Annahmeverzugs werden zusätzlich berechnet.
8. Fremdleistungen und Subunternehmer
8.1 Wir dürfen geeignete Subunternehmer einsetzen.
9. Gewährleistung, Leistungsgrenzen
9.1 Textleistungen sind geistig-kreative Leistungen. Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, eine bestimmte Klickrate oder eine bestimmte Conversion ist nicht geschuldet.
9.2 Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen und nachvollziehbar zu begründen.
9.3 Keine Rechtsberatung. Wir erbringen keine Rechts- oder Kennzeichenprüfung. Rechtliche Prüfungen (z. B. Wettbewerbsrecht, Marken- oder Urheberrechte, Pflichtangaben) obliegen dem Kunden.
10. Haftung
10.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.3 Keine Garantie für Rankings, Reichweite oder Conversion. Aussagen zu SEO, Reichweite, Klick- oder Abschlussraten sind keine Garantien.
10.4 Für Inhalte, Daten, Materialien und Weisungen des Kunden haftet der Kunde. Er stellt sicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
10.5 Für Leistungen und Verfügbarkeiten von Drittanbietern haften wir nicht. Hierzu zählen insbesondere Hosting, CMS, CRM, Analyse- und Zahlungsdienste. Verzögerungen oder Ausfälle solcher Dienste verlängern Fristen angemessen.
11. Schutzrechte Dritter, Freistellung
11.1 Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim.
12.2 Auftragsverarbeitung. Soweit wir für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
12.3 Zulässige Nutzung anonymisierter Kennzahlen. Die Nutzung anonymisierter Kennzahlen verletzt die Vertraulichkeit nicht. Abweichende Geheimhaltungsabreden gehen vor.
12.4 Nichtabwerbung. Der Kunde unterlässt es, von uns eingesetzte freie Mitarbeiter während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach abzuwerben oder unmittelbar zu beauftragen.
13. Referenznennung
13.1 Wir dürfen Name und Wort-Bild-Marken des Kunden als Referenz nennen sowie Projekttitel und allgemeine Leistungsbeschreibung veröffentlichen,
sofern der Kunde nicht bei Vertragsschluss widerspricht.
13.2 Ergebnisse dürfen anonymisiert als Leistungsnachweis veröffentlicht werden. Namentliche Case Studies nur nach Freigabe in Textform.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Projektverträge enden mit Abnahme. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.2 Vorrang. Soweit in Abschnitt 3 abweichend geregelt, gehen die Regelungen in Abschnitt 3 vor.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Marienheide, sofern der Kunde Kaufmann ist oder die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
15.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
15.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
15.5 Höhere Gewalt. Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Strom, Netzen oder Cloud- und Plattformdiensten, führen zu einer Verlängerung von Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
15.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
15.7 Abtretung. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten. Wir dürfen Zahlungsansprüche abtreten.
15.8 Begriffsbestimmung Werktage. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.
15.9
Textform. Soweit Textform vereinbart ist, genügt jede dauerhaft lesbare, schriftliche elektronische Nachricht im Sinne von §26b BGB, insbesondere E-Mail, WhatsApp-Textnachricht oder vergleichbare Messenger-Nachrichten. Sprachnachrichten gelten nicht als Textform. Für Auftragserteilungen und Zahlungsvereinbarungen gilt stets E-Mail als bevorzugter Weg.15.10 Verjährung. Vertragliche und gesetzliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.
15.11 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
15.12 Änderungen der AGB. Änderungen gelten nur für zukünftige Verträge und Aufträge. Laufende Verträge bleiben unberührt, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wird.
15.13 Rabatte und Sonderkonditionen. Rabatte (z. B. Pilotphasen-Rabatt, Freundschaftsrabatt, Treuerabatt) werden im jeweiligen Angebot oder der Auftragserteilung ausdrücklich ausgewiesen. Stillschweigende Rabatte begründen keinen Anspruch auf gleiche Konditionen in Folgeprojekten.
Stand: März 2026